Wahlen und Abstimmungen

Das Wahlrecht ist im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verankert.

Nach Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes geht alle Staatsgewalt vom Volke aus.

Jede und jeder Wahlberechtigte kann demnach aktiv an der Demokratie mitwirken.

Die Staatsgewalt wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Im Grundgesetz ist außerdem festgelegt, dass die Wahlen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim durchzuführen sind. Die Einzelheiten der Wahlverfahren sind in den jeweiligen Wahlgesetzen geregelt.

Damit Bürgerinnen und Bürger wissen, wann und wen sie wählen können, bietet diese Seite umfangreiche Informationen zu allen aktuellen und vergangenen Wahlen, Abstimmungen und direktdemokratischen Beteiligungsverfahren.

Mitbestimmen!

Zum ersten Mal dürfen Jugendliche in Baden-Württemberg ab 16 Jahren aktiv Politik mitgestalten. Sie dürfen sich für ein politisches Amt aufstellen lassen und selbst wählen gehen! Nutze Dein Stimmrecht und beteilige Dich an der Wahl. Wenn Du Fragen hast, melde Dich gerne unter 07721/82-2039!

Bürgerentscheid zur Neugestaltung der Bäder VS

Wahlkalender

Hier erhalten Sie einen Überblick über die in den kommenden Jahren anstehenden Wahlen in Villingen-Schwenningen.

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